InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

Bild

Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

Energieberatung

Vor-Ort Beratung

Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz

individueller Sanierungsfahrplan

Förderanträge

Energetische Baubegleitung

Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude

Luftdichtheitsmessung u. Thermografie

InDiGuD Wiki
InDiGuD • Wiki

Datenschutz

Impressum

Netzwerkpartner

GIH e.V.

DEN e.V.

Regionale Energiegemeinschaft Südhessen e.V.

CO2

DEN Qualitätssiegel

Montag, 15.02.2021

Wichtiger Hinweis!

Wegen der zur Zeit sehr hohen Anfragenzahl kann es bei der Beantwortung von Emails/Anfragen zu einer Bearbeitungszeit von derzeit bis zu drei Wochen kommen. Wir bitten daher um Beachtung und Geduld, wenn wir auf Anfragen nicht sofort reagieren können.


Montag, 15.02.2021

Informationen zum Sonderprogramm "Hessen macht 50/50"

Für das Sonderprogramm "Hessen macht 50/50" ist ab dem 9.2.2021 die Antragstellung möglich.

Die Förderung des Sonderprogrammes bezieht sich auf die KfW-Förderprogramme Energieeffizient Sanieren“ 430 (Investitionszuschuss) und 151 (Kredit mit Tilgungs­zuschuss), welches als Voraussetzung gelten.

Hierbei gibt es die Möglichkeit für Komplettmodernisierung einen Zuschlag vom Land zu erhalten, wenn das Gebäude ein Effizienzhausstandard 85, 70, 55 oder besser erreicht. Folgende Förderzuschüsse sind vorhanden:

Die Richtlinie ist am 09.02.2021 in Kraft getreten. Nun können Sie ihren Antrag stellen mit dem KfW-Förderbescheid (mit Datum ab dem 09.02.2021).

Zu beachten ist, dass Einzelmaßnahmen nicht gefördert werden. Antragsberechtigt sind hierbei, alle privaten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Hessen.  Der Antrag für das Sonderprogramm ist bei der WI-Bank zu stellen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren und die Richtlinie finden Sie HIER


Montag, 08.02.2021

Änderung der Förderung ab 1.1.2021

Seit dem 1.1.2021 gilt die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)".

Das „BEG“ ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:
• BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude)
• BEG NWG (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude)
• BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäude)

Am 1.1.2021 ist das Programm BEG EM in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet, es werden "Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle", "Anlagentechnik (außer Heizung)", "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)" und "Heizungsoptimierung" gefördert. Außer für Maßnahmen der Heizungstechnik, bei der optional ein Energieberater hinzugezogen werden kann, ist für "Maßnahmen an der Gebäudehülle" sowie "Anlagentechnik außer Heizung" das Einschalten des Energieberaters zur Erstellung einer "technischen Projektbeschreibung TPB" verpflichtend. Die "Fachplanung und Baubegleitung" wird dabei auch gefördert.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Die ensprechenden Richtlien sind im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Antragsstellung ein Video auf Youtube veröffentlicht. Häufig gestellte Fragen zu den Förderprogrammen finden sich auf dem Portal des Bundesamtes . Nähere Informationen und Hinweise zu den Förderprogrammen finden sich hier.

 

Die wesentlichtesten Änderungen im Überblick:

• Für Einzelmaßnahmen gibt es jetzt, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, die Wahlfreiheit zwischen Zuschuss- und Kreditvariante. Die Kreditvariante kann noch bis zum 1.7.2021 über die KfW zu den bisherigen Konditionen (Förderprogramm 152) beantragt werden.

Änderungen für Programme nach den Richtlinien des BEG (z.zT. BEG EM - Zuschussvariante):

• Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags.

Eigenleistung ist nach den neuen Richtlinien nicht mehr förderfähig (-> FAQ des BAFA).

• Für die Programme „Heizungstausch“ und „Optimierung der Heizung“ ist derzeit die Einbindung eines Energieberaters nicht verpflichtend.

• Wird ein Sanierungsschritt aus einem genehmigten (abgeschlossenen) individuellen Sanierungsfahrplan durchgeführt erhöht sich die Förderquote um 5%.

Gefördert werden höchstens 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Der Zuschuss beträgt 20% (+5% wenn ein Sanierungsschritt aus einem iSFP umgesetzt wird).

Planungsleistungen werden mit 50% Zuschuss gefördert. Die Planungsleistungen dürfen aber dann nicht mehr zusätzlich über die Maßnahmenkosten gefördert werden.

An den förderfähigen Kosten haben sich nur unwesentliche Änderungen ergeben. Nach wie vor gelten technische Mindestanforderungen an die Maßnahme, die weitgehendst unverändert geblieben sind.

 

 


Dienstag, 05.01.2021

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar

Die KfW hat soeben in einem Newsletter bekannt gegeben, dass ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden können. Weiter Informationen.


Seite 13 von 21


10 11 12 13 14 15 16

©InDiGuD • Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer «» 00750 Seitenaufrufe. Aktueller Aufruf von 3.129.211.87 (ec2-3-129-211-87.us-east-2.compute.amazonaws.com)