InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

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Dienstag, 28.11.2023

KfW Programme 455-B (Barrierereduzierung) und 455-E (Einbruchschutz) vorläufig eingestellt

Wie die KfW auf ihren Seiten veröffentlicht hat sind diese Programme von der Haushaltssperre betroffen und müssen bis auf weiteres eingestellt werden.

KfW Programm Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)

Informationen zum Antrags- und Zusagestopp

In Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen (BMWSB) können im Produkt „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)“ bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.

Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Trans­formations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

KfW Programm Einbruchschutz - Investitionszuschuss (455-E)

Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt 

Eine Antragstellung ist dauerhaft nicht mehr möglich.

Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:

Haben Sie schon eine Zusage/Antrags­be­stäti­gung er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reser­viert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Ein­haltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen.

Sie möchten Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen? Dann können Sie dafür unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.


Dienstag, 28.11.2023

Sanierungsfahrplan (iSFP) BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“(EBW) bis auf weiteres gestoppt

Soeben erreicht uns folgende Meldung:

+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Was bedeutet dies: 

Das Portal zur Beantragung ist nach wie vor verfügbar und es können weiterhin Anträge eingegeben werden. Aktuell werden aber keine neuen Anträge auf Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans "iSFP" bestätigt.

Die Förderprogramme BEG sind angeblich davon nicht betroffen - die geplante Anpassung der Förderkonditionen für 2024 dürfte aber deutlich abweichend ausfallen. Ohne förderfähigen Sanierungsfahrplan könnte der iSFP-Bonus möglicherweise wegfallen.

Wir informieren Sie auch weiterhin über den aktuellen Status.

Lesen Sie hierzu auch die aktuellen Meldungen des GIH Bundesverbandes.


Montag, 27.11.2023

Häufige Probleme beim Abruf der Fördermittel

Derzeit haben wir einen extremen Anstieg des Verwaltungsaufwands. Der Fördergeber (BAFA) bemängelt vielfältige kleinere "Formfehler" in den Unterlagen. Wir versuchen gerade, die Gründe für Rückfragen zu sammeln und in unserer Wiki zugänglich zu machen.

Aktuell wurde die Unterschrift unter der "Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik" bemängelt, da diese in "i.A." geleistet wurde.


Montag, 30.10.2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist verfügbar

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist verfügbar und kann hier: Das neue GEG eingesehen werden. Die Veröffentlichung geht nur auf geänderte Passagen ein. Das komplette Gesetz wird vermutlich am 1.1.2024 in einer Lesefassung bereitstehen.

 


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