InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

Energieberatung

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Sanierung

Über Sanierungsirrtümer klärt die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) auf.

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    1. Am Anfang einer Sanierung sollte immer eine Energieberatung stehen.

      Wir empfehlen eine "Vor-Ort-Beratung". Diese fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen. Die Beantragung der Förderung übernehmen wir für Sie. Sie bekommen lediglich eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.

      Sie erhalten eine detaillierte Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und bekommen sinnvolle Möglichkeiten zur energetischen Sanierung aufgezeigt. Ein Experte kommt zu Ihnen nach Hause, begutachtet Ihr Haus und erarbeitet mit Ihnen zusammen ein Sanierungskonzept, dass an Ihre Bedürfnisse und an Ihren Geldbeutel angepasst ist. Bei einer Besichtigung vom Keller bis unters Dach werden alle Daten aufgenommen und mögliche Schwachstellen festgestellt.

      In einem Bericht werden die Ergebnisse anschaulich dargestellt. Sie erhalten Hinweise über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und einen Stufenplan mit konkreten Massnahmen, Kosten, Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Sie entscheiden dann in aller Ruhe, was Sie davon realisieren möchten.

      Halten Sie zum ersten Beratungstermin alle vorhandenen Unterlagen zur Immobilie bereit.

    1. Mit den Informationen der Beratung zur energetischen Sanierung und Ihren eigenen Wünschen, wie z.B. der Gestaltung der Räumlichkeiten, erstellen Sie einen vollständigen Sanierungsplan.

      Prüfen Sie, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie in Frage kommen:

      • Feuchteschutz (z.B. Drainage, Trockenlegung, Horizontalsperre)
      • Fassade (z.B. Wärmedämmung, Putz, Aussenanstrich)
      • Fassade (z.B. Fenster, Sonnenschutz und Türen)
      • Dach (z.B. neue Eindeckung, Aufsparrendämmung)
      • Dach (z.B. Solarthermie, Photovoltaik)
      • Heizung (z.B. Brennwertkessel, Pellet-Heizung, Wärmepumpe)
      • Heizung (z.B. Solarthermie)
      • Heizung (z.B. Trinkwassererwärmung)
      • Sanitär (z.B. Trinkwasser, Badausstattung)
      • Elektrik (z.B. Steckdosen, Anschluss für elektr. Rolläden, Schalter, Licht)
      • Elektrik (z.B. Photovoltaik)
      • Haustechnik (z.B. Antenne, Telefon, Computer)
      • Dachausbau / Dachdämmung von innen
      • Innenausbau (z.B. Innenputz, Trockenbau)
      • Fussboden (z.B. Parkett, Laminat, Fliesen)
      • Treppen
      • Malerarbeiten (z.B. Innenanstrich, Tapete)

      Die Liste dient nur zu Ihrer Orientierung, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gehen Sie im Innenbereich raumweise vor und notieren Sie sich alle geplanten Maßnahmen. Gruppieren Sie die Massnahmen in die einzelnen Gewerke

    1. Holen Sie sich Angebote ein. Lassen Sie sich auch von den Handwerkern beraten und fragen Sie nach den verschiedenen Möglichkeiten. Versuchen Sie bereits im Gespräch mit den Handwerkern in Erfahrung zu bringen, auf welchem Gebiet der Handwerker besondere Erfahrung hat und fragen Sie nach Referenzobjekten.

      Beachten Sie einige wichtige Punkte, die manche Firmen leider nicht als selbstverständlich erachten:

      Fassadendämmung: Achten Sie darauf, dass ein Wärmedämmverbundsystem ("WDVS") angeboten wird. Bei schwer entflammbaren Dämmstoffen wie u.B. EPS sind Brandriegel erforderlich.

      Fenster und Türen: Legen Sie Wert auf eine Montage gemäß Richtlinie der RAL-Gütegemeinschaft ("RAL-Montage"). Nur diese Montage sichert Ihren Gewährleistungsanspruch für unliebsame Überraschungen wie Zugluft oder eindringendes Wasser ab.

      Heizung: Das Angebot muss den hydraulischen Abgleich und die Bestätigung auf dem Formular des VdZ (Spitzenverband der Gebäudetechnik) beinhalten. Auch sollte ausdrücklich die Dämmung der Rohre gemäß EnEV (Enerergieeinsparverordnung) im Angebot vermerkt sein um späteren Streit über eine zu hohe Rechnung zu vermeiden. Die Dämmung nach EnEV ist Vorschrift und muss ausgeführt werden. Informationen finden Sie beim Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. Bei den in der EnEV vorgeschriebenen Dämmschichtdicken handelt es sich um öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen. Diese müssen eingehalten werden. Die Umsetzung der Dämmung der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen im Neubau sowie die Umsetzung der Nachrüstverpflichtungen im Altbau, werden vom jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrolliert. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Lassen Sie sich daher bezüglich Dämmung auf keine Kompromisse des Handwerkers ein.

    1. Anhand der Vorgaben des Beratungsberichtes und den Angeboten können Sie den Kapitalbedarf planen. Vergessen Sie nicht die Kosten für Planungs- und Beratungsleistungen. Rechnen Sie eine großzügige Sicherheit für unvorhergesehene Kosten ein. Während der Bauphase ergeben sich oft zusätzliche Kosten.

    1. Stellen Sie Ihre monatlichen Ein- und Ausgaben in einer übersichtlichen Liste zusammen. Berücksichtigen Sie alle Ausgaben. Rechnen Sie alle Ausgaben auf einen Monat um, bei jährlichen Kosten wie z.B. Versicherungen teilen Sie beispielsweise den Jahresbetrag durch 12.

      • Essen und Trinken
      • Kleidung
      • Autokosten (Versicherung, Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Reinigung)
      • Freizeit (Kino, Verein usw.)
      • Urlaub
      • Tilgung und Zinsen
      • Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Rundfunkgebühren etc.)
      • Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Lebensversicherung usw.)
      • Instandhaltung
      • Sparen
      • Sonstiges

      Aus der Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben erhalten Sie die mögliche monatliche Belastung für Ihr Darlehen. Planen Sie eine grosszügige Sicherheit für unvorhergesehene Kosten ein.

    1. Beauftragen Sie bei uns die Beantragung der KfW-Fördermittel (→Darlehen oder →Investitionszuschuss1 und den →Zuschuss für die energetische Baubegleitung). Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorhaben bei der KfW förderfähig ist und erstelle die "Online-Bestätigung zum Antrag", die Sie für die Beantragung der KfW-Fördermittel benötigen. Machen Sie einen Termin bei Ihrem Finanzierungspartner z.B. Ihrer Hausbank. Klären Sie in einem informellen Gespräch die Bereitschaft Ihres Finanzierungspartners ab, die Finanzierung einschliesslich KfW-Mittel durchzuführen. Oft versuchen Banken Ihre eigenen "Hauskredite" zu vermitteln und lehnen die Beantragung der KfW-Förderung ab. Suchen Sie sich in diesem Fall unbedingt einen anderen Finanzierungspartner - auch Banken und Sparkassen sind wirtschaftlich denkende Unternehmen, die Ihren eigenen Vorteil im Blick haben. Die KfW-Förderung bietet nicht nur zinsgünstige Darlehen sondern auch attraktive Tilgungszuschüsse.

      1nur für Ein-/Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentümergesellschaften möglich

    1. Warten Sie unbedingt die Finanzierungszusage Ihres Finanzierungspartners ab.

    1. Eine feste Voraussetzung für eine Förderung durch die KfW ist die Einbindung eines Sachverständigen für die Erstellung des Sanierungskonzepts und die anschließende Baubegleitung. Denken Sie nun daran, uns mit der energetische Baubegleitung zu beauftragen. Möglicherweise benötigen Sie noch weitere Unterstützung wie zum Beispiel durch einen Statiker oder Architekten. Die energetische Baubegleitung ersetzt keine Bauleitung. Im Rahmen der Baubegleitung überprüfen wir die Angebote auf Förderfähigkeit und gebe Ihnen Hinweise zur Auftragserteilung.

    1. Beauftragen Sie die Fachfirmen. Prüfen Sie für Ihren Preisvergleich die Angebote auf Vollständigkeit - ein vermeintlich günstigstes Angebot kann am Ende sehr teuer werden.

      Im Rahmen der energetischen Baubegleitung unterstützen wir Sie bei der Bewertung der Angebote und prüfen diese auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.

      Versuchen Sie möglichst bereits im Auftrag, sich einen verbindlichen Termin oder Zeitrahmen bestätigen zu lassen. Die zeitliche Abfolge ist bei vielen Arbeiten nicht beliebig. So müssen zum Beispiel vor einer Dämmung der Fassade die Fenster eingebaut sein. So kann ein einzelnes Gewerk Ihren Zeitplan gefährden.

      Bestimmte Arbeiten müssen im Rahmen der energetischen Baubegleitung für eine Bestätigung überprüft werden. Sprechen Sie daher mit uns den Zeitplan ab und lassen uns die Auftragsbestätigungen der Fachfirmen zukommen.

      Wir sprechen uns dann mit der Fachfirma ab.

    1. Teilen Sie uns rechtzeitig die Termine der Fachfirmen mit. Zumindest vor dem Verschliessen der Bauteile muss die energetische Qualität der Arbeit überprüft werden.

    1. Prüfen Sie jede Rechnung. Übermitteln Sie uns die Rechnungen der energetischen Massnahmen zur Überprüfung der Förderfähigkeit. Ein fehlerhafter Rechnungstext oder fehlende Angaben und Bestätigungen können zum Verlust der Förderung führen.

      Erteilen Sie den Fachfirmen keine Abnahme, wenn die Leistung offensichtlich unvollständig oder mangelhaft ist. Fordern Sie die Fachfirma in diesem Fall schriftlich zu einer Nachbesserung auf.

      Lassen Sie sich keinesfalls zu Vorkasse oder "Zahlung sofort bei Lieferung" drängen. Wenn eine Fachfirma auf Abschlagszahlungen besteht, sind diese bei Auftragserteilung zu vereinbaren und an fest vorgegebene Leistungen zu binden.

    1. Nach ordnungsgemäßer Durchführung der förderfähigen Leistungen erstellen wir Ihnen die "Bestätigung der Durchführung". Diese reichen Sie innerhalb 9 Monaten nach Auszahlung des gesamten Kreditbetrags bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Die fachmännische Baubegleitung, die für diesen KfW-Kredit nötig ist, wird von der KfW mit dem "Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)" gefördert. Dieser Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.

      Ihre Sanierung ist damit abgeschlossen.

Hinweis: Wer zu diesem Ablauf noch Informationen oder Korrekturen beitragen möchte, sollte mir diese z.B. per Email übermitteln. Ich bin bestrebt, diese Liste auf einem aktuellen und möglichst vollständigen Stand zu halten.




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