
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
Telefon: 06145 3799 550
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Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Freitag, 14.05.2021
Auswirkung der CO2Steuer
Vermieter sollen künftig die Hälfte der CO2 Steuer tragen. Wie hoch diese ausfällt haben wir einmal ausgerechnet.
Jahr
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CO2-Steuer
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Erdgas 202 g/kWh |
Heizöl 266 g/kWh |
---|---|---|---|
2021
|
25 €/t
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0,51 Cent/kWh
|
0,67 Cent/kWh
|
2022
|
30 €/t
|
0,61 Cent/kWh
|
0,8 Cent/kWh
|
2023
|
35 €/t
|
0,71 Cent/kWh
|
0,93 Cent/kWh
|
2024
|
45 €/t
|
0,91 Cent/kWh
|
1,2 Cent/kWh
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2025
|
55 €/t
|
1,11 Cent/kWh
|
1,46 Cent/kWh
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2026 (geplant) |
65 €/t
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1,31 Cent/kWh
|
1,73 Cent/kWh
|
Jahr
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CO2 Abgabe
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Mehrkosten Gas |
Mehrkosten Öl |
---|---|---|---|
2021
|
25 €/t
|
126,25 €/a
|
166,25 €/a
|
2022
|
30 €/t
|
151,50 €/a
|
199,50 €/a
|
2023
|
35 €/t
|
176,75 €/a
|
232,75 €/a
|
2024
|
45 €/t
|
227,25 €/a
|
299.25 €/a
|
2025
|
55 €/t
|
277,75 €/a
|
365,75 €/a
|
Für Pelletheizungen fällt keine CO2-Abgabe an. Der CO2 Preis soll den Strom auch nicht verteuern. Dennoch ist die Wärmepumpe wegen des hohen Strompreises besonders im Altbau meist keine Alternative.
Pelletheizungen erzeugen allerdings auch unerwünschte Schadstoffe. Das Umweltbundesamt geht auf dieses Thema ein, ohne jedoch Mengen aufzuführen.
Vermutlich läuft es aber wieder, wie bereits mit dem Dieselskandal, auf den Fokus CO2 hinaus, ohne vorher die Gesamtheit der Probleme zu analysieren. Viel wichtiger ist es, möglichst wenig Energie zu benötigen. Nur wenn die Gebäude besser werden, die energetische Sanierung vorankommt und insgesamt weniger Energie aufgewendet wird führt dies zu einer konsequenten Verbesserung unseres Klimas. Das sehr sauber verbrenndende Gas kann im übrigen auch weitgehend "klimaneutral" mit Sonnenstrom erzeugt werden.
Samstag, 01.05.2021
Serverumzug…

Wir haben den Abend zum ersten Mai genutzt und unser Angebot auf einen neuen Server umgezogen. Sollte es beim Aufruf unserer Seiten noch zu Problemen kommen, hilft es den Cache des Browsers zu leeren. Damit werden mögliche alte Informationen entfernt. Der Umzug auf einen neuen, schnelleren Server bietet mehr Platz für den Austausch von Dokumenten. Da die meisten Informationen zu groß für eine einfache Email sind stellen wir unseren Kunden viele Dokumente auf elektronischem Weg zur Verfügung.
Auch unser Email-System ist mit umgezogen - wir hoffen, daß während des Umzugs keine Emails verloren gegangen sind. Wir sind weiterhin über die bekannten Email-Adressen erreichbar.
In der letzten Woche gab es auch Probleme mit der telefonischen Erreichbarkeit, die jetzt hoffentlich durch eine Anpassung der Telefonzentrale besser wird.
Montag, 15.02.2021
Wichtiger Hinweis!
Wegen der zur Zeit sehr hohen Anfragenzahl kann es bei der Beantwortung von Emails/Anfragen zu einer Bearbeitungszeit von derzeit bis zu drei Wochen kommen. Wir bitten daher um Beachtung und Geduld, wenn wir auf Anfragen nicht sofort reagieren können.
Montag, 15.02.2021
Informationen zum Sonderprogramm "Hessen macht 50/50"
Für das Sonderprogramm "Hessen macht 50/50" ist ab dem 9.2.2021 die Antragstellung möglich.
Die Förderung des Sonderprogrammes bezieht sich auf die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ 430 (Investitionszuschuss) und 151 (Kredit mit Tilgungszuschuss), welches als Voraussetzung gelten.
Hierbei gibt es die Möglichkeit für Komplettmodernisierung einen Zuschlag vom Land zu erhalten, wenn das Gebäude ein Effizienzhausstandard 85, 70, 55 oder besser erreicht. Folgende Förderzuschüsse sind vorhanden:
- KfW-Effizienzhaus 55 oder besser: 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 2,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Richtlinie ist am 09.02.2021 in Kraft getreten. Nun können Sie ihren Antrag stellen mit dem KfW-Förderbescheid (mit Datum ab dem 09.02.2021).
Zu beachten ist, dass Einzelmaßnahmen nicht gefördert werden. Antragsberechtigt sind hierbei, alle privaten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Hessen. Der Antrag für das Sonderprogramm ist bei der WI-Bank zu stellen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren und die Richtlinie finden Sie HIER
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